III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach Variante 1.
Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 112 – Aschheimer Straße 6 bis 12a, Kirchenstr. 8, Zeppelinstr. 1 und 3 sowie Raiffeisenstr. 8 a.
Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und Angebote von Planern zur Aufstellung des Bebauungsplans einzuholen.
Folgende Ziele sollen verfolgt werden:
· Allgemeines Wohngebiet als Art der baulichen Nutzung wird festgesetzt
· Nachverdichtungsmöglichkeiten sollen planungsrechtlich gesteuert werden
· Das Verhältnis der baulichen Fläche zur Freifläche soll verträglich festgesetzt werden
· Die oberirdische Versiegelung ist möglichst gering zu halten
· Die Höhenentwicklung entlang der Aschheimer Straße soll gesteuert werden
· Die Anzahl der Wohneinheiten in dem Gebiet soll verträglich geregelt werden
· Die Grünordnung ist zu regeln. Bestehende Baumbestände sind zu sichern und weitere Durchgrünung zu fördern.
· Die Erschließungsfragen sind zu klären, insbesondere die Ein- und Ausfahrten auf die stark befahrene B471
· Festlegungen zur überbaubaren Fläche sollen getroffen werden
· Am Wolfgangsplatz sollen gebietsversorgende Läden/Geschäfte zugelassen werden.