Beschluss: mehrheitlich angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat hat die vorgenommenen Anpassungen und Änderungen zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten (gelb unterlegten) Teilen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).