Sitzung: 11.05.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2023 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.
Nachdem dieser
Tagesordnungspunkt jedoch nicht aufgerufen wurde und damit nicht behandelt
worden ist, wird die Niederschrift in der nächsten öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates erneut zur Genehmigung vorgelegt.