Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2023 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.

 

Nachdem dieser Tagesordnungspunkt jedoch nicht aufgerufen wurde und damit nicht behandelt worden ist, wird die Niederschrift in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates erneut zur Genehmigung vorgelegt.