Sitzung: 30.03.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom
lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO
zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen
erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.