II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit den Festsetzungen des Haushaltsplans sowie seinen Bestandteilen und Anlagen.
Diese setzt im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 35.289.200 € und im ausgeglichenen Vermögenshaushalt 14.484.300 € fest.
Es sind keine genehmigungspflichtigen Kredite und keine Verpflichtungsermächtigungen enthalten.
Die Grundsteuer A wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit 280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330 v.H. festgesetzt.