Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.03.2023 konnte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden und wird dem Gemeinderat deshalb in der Gemeinderatssitzung am 20. April 2023 gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vorgelegt.