Sitzung: 15.02.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.02.2023 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum
Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt
somit als genehmigt.