Beschluss: abgelehnt

IV.     Gesamtbeschluss

 

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurfsplan der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 – Ortsmitte Nordost.

 

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen, sowie die frühzeitige Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung soll auch eine Informationsveranstaltung stattfinden, um die Betroffenen und alle Interessierten über die mögliche Entwicklung des Gebiets in Kenntnis zu setzen.