Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2023 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.

Beanstandung zur Niederschrift vom 12.01.2023:

Beanstandet wurde zu TOP 6 „Wahl des 3. Bürgermeisters“ der Abstimmungsvermerk „einstimmig angenommen“, da über diesen Punkt nicht abgestimmt wurde. Es wurde um Berichtigung des Protokolls gebeten.

 

Die irrtümlicherweise im Betreff genannte Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2022 wurde bereits in der Sitzung am 12.01.2023 genehmigt. Zur Einsichtnahme aufgelegt wurde gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO die Niederschrift vom 10.11.2022. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.