Sitzung: 02.02.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2023 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.
Beanstandung zur Niederschrift vom 12.01.2023:
Beanstandet wurde zu TOP 6 „Wahl
des 3. Bürgermeisters“ der Abstimmungsvermerk „einstimmig angenommen“, da über
diesen Punkt nicht abgestimmt wurde. Es wurde um Berichtigung des Protokolls
gebeten.
Die irrtümlicherweise im Betreff
genannte Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom
01.12.2022 wurde bereits in der Sitzung am 12.01.2023 genehmigt. Zur
Einsichtnahme aufgelegt wurde gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO
die Niederschrift vom 10.11.2022. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.