Beschluss: einstimmig angenommen

III.       Beschuss

            

Dem Gemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.     Die Gemeinde Feldkirchen setzt sich zum Ziel, als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK), den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern und auszubauen. Hierfür soll der Radverkehrsanteil am Modal-Split von 33 Prozent im Jahr 2021 bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent gesteigert werden. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen.

 

2.     Das Radverkehrskonzept vom Planungsbüro STADT LAND VERKEHR dient als Grundlage und ist ein wichtiger Bestandteil für die Umsetzung von Maßnahmen, um den Radverkehr in Feldkirchen vor allem sicherer und benutzerfreundlicher zu machen. Für die Schrittweise Umsetzung der Maßnahmen sind jährlich im Haushalt entsprechende Mittel zu berücksichtigen.

 

3.     Die gemeindliche Radverkehrsförderung berücksichtigt gleichermaßen die vier Säulen, bestehend aus Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation.

 

4.     Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit ist für und durch den Radverkehr zu verbessern.

 

5.     Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege, wie z.B. die geplante Radschnellverbindung von München-Markt Schwaben und die Radwegetangenten im Landkreis München.

 

6.     Die notwendigen finanziellen Ressourcen für die gesamte Radverkehrsförderung werden alljährlich über den Haushalt bereitgestellt. Es wird angestrebt, dass die Ziele des Radverkehrs in besonderem Maße und mit hoher Priorität berücksichtigt werden.