Beschluss: einstimmig angenommen

III.       Beschluss

 

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurfsplan der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 mit folgenden Ergänzungen/Änderungen.

-       Gauben werden für alle Dachformen bewilligt, ausgenommen des Flachdachs.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen sowie die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.