III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Kosten der Großraumzulage für nichtpädagogisches festangestelltes Personal in folgendem Rahmen:
a) monatlicher Grundbetrag, der wie folgt gestaffelt ist
· Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 in Höhe von 270 € monatlich
· Beschäftigte der Entgeltgruppen 16 bis 18 in Höhe von 135 € monatlich
b) Kinderbetrag:
· Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis S 18 erhalten für jedes Kind, für das ihnen selbst Kindergeld nach deutschem Recht ausgezahlt wird, einen Kinderbetrag in Höhe von 50 € monatlich
Die Kostenübernahme ist bis 31.12.2023 befristet. Zum Jahresende 2023 ist über eine Fortführung zu entscheiden.