Sitzung: 12.01.2023 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2022, 01.12.20022 und dem
08.12.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3
GO zur Einsichtnahme vor.
Die Niederschrift vom 10.11.2022
wurde erneut bemängelt und es wurde um Korrektur gebeten.
Hierbei fehlt weiterhin der
Zusatz, das GR Wilhelm auf die Abstimmung des Antrags des Dachgeschossausbaus
hinwies, dieser jedoch ignoriert wurde.
Diese Niederschrift gilt somit
nicht als genehmigt und wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung erneut
vorgelegt.
Bei den Niederschriften vom
01.12.2022 und 08.12.2022 wurden bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen
erhoben. Diese Niederschriften gelten somit als genehmigt.