II. Gesamtbeschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.
Der Gemeinderat beauftragt den Planer, die redaktionelle Anpassung in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 - Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Kreisstraße M 1, mit Begründung, wird in der Fassung vom 01.12.2022 als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 93 – Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Kreisstraße M 1 auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.