Beschluss: abgesetzt

II.         Gesamtbeschlussempfehlung

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt. 

 

Der Gemeinderat beauftragt den Planer die beschlossenen Änderungen und redaktionellen Anpassungen in die 18. Änderung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 01.12.2022 das Verfahren nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.