Beschluss: einstimmig angenommen

III.       Beschluss

 

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Förderrichtlinie für PV-Anlagen und Batteriespeicher vom 10.11.2022 unter Rücksichtnahme folgender Änderungen zu:

 

-          Ab 3 Jahren gilt ein Gebäude als Bestandsbau

-          Inselfähige Notstromversorgung wird separat mit max. 500,00€ gefördert, die Gesamtfördersumme ist auf maximal 5.000€ festgeschrieben

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt die Richtlinie auszufertigen und diese öffentlich bekannt zu machen.