III. Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Förderrichtlinie für PV-Anlagen und Batteriespeicher vom 10.11.2022 unter Rücksichtnahme folgender Änderungen zu:
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Ab
3 Jahren gilt ein Gebäude als Bestandsbau
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Inselfähige
Notstromversorgung wird separat mit max. 500,00€ gefördert, die
Gesamtfördersumme ist auf maximal 5.000€ festgeschrieben
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt die Richtlinie auszufertigen und diese öffentlich bekannt zu machen.