Sitzung: 24.11.2022 Gemeinderat
Die Niederschriften über die
öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 20.10.2022, und der Sondersitzung
vom 08.11.2022 u lagen dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2
und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine
Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom
10.11.2022 wird in der Sitzung am 08.12.2022 zur Genehmigung vorgelegt, da das
Protokoll nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte.