Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 20.10.2022, und der Sondersitzung vom 08.11.2022 u lagen dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.

 

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2022 wird in der Sitzung am 08.12.2022 zur Genehmigung vorgelegt, da das Protokoll nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte.