II. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren für die Fl.-Nrn. 479/2, 463/30 und Teilfläche aus 463/5 nähe Raiffeisenstraße und Bahnhofsplatz wieder aufzunehmen.
Der Bebauungsplan erhält folgende
Bezeichnung:
Bebauungsplanes Nr. 109 für die Fl.-Nrn. 479/2, 463/30 und Teilfläche aus 463/5 nähe Raiffeisenstraße und Bahnhofsplatz.
Als wesentliche Planungsziele werden festgelegt:
1. Festsetzung des Gebietes als Urbanes Gebiet (MU) § 6 A BauNVO
oder als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO
2. Beachtung der Lärmschutzproblematik in diesem Bereich
3. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse usw.) und zur Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten in Relation zur Grundstücksgröße
4. Festsetzungen von überbaubaren Grundstücksflächen
5. Sicherung einer geordneten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Planungsbüros einzuholen und ein Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplans zu beauftragen.
Ein erster Entwurfsplan soll dann dem Gemeinderat zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.