Beschluss: mehrheitlich angenommen

IV.     Beschluss

 

Im Rahmen eines selbstständigen 19. Änderungsverfahrens sind die Flächen der Flurstücke 488/0, 488/8, 488/10, 488/7, 488/9, 496/1, 496/0, 496/2, 487/3, 488/3, 497/0, 463/35, 487/11, 494/0, 494/5, 494/6, 494/4, 494/3, 488/5, 488/4 sowie 488/6, jeweils Gemarkung Feldkirchen, die derzeit im gültigen Flächennutzungsplan als Flächen für Biotope, Sukzessionsfläche, private Grünflächen, Strauch- und Baumbepflanzung, geplanter Landschaftsbestandteil sowie eine Wasserfläche dargestellt sind, in ein gemischt genutztes Gewerbe- und Wohngebiet mit Grünflächen umzuwandeln. Die Gesamtfläche beträgt ca. 32,51 ha.

 

Das Änderungsverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch als Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Ein Scoping-Termin sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit einer Informationsveranstaltung und dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. § 4 Abs. 1 BauGB ist zeitnah durchzuführen.