Beschluss: einstimmig angenommen

II.         Beschluss

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt. 

 

Der Gemeinderat beauftragt den Planer, die beschlossenen Ergänzungen und redaktionellen Anpassungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 93 – Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Kreisstraße M 1 in der Fassung vom 06.10.2022 das Verfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.