Sitzung: 20.10.2022 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates vom vom 15.09.2022 und
Gemeinderatssitzung 06.10.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO,
Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung
wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.