Die Niederschrift über die öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates vom vom 15.09.2022 und Gemeinderatssitzung 06.10.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.