Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor.

Hierzu wurden die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte 3 und 4 öffentlich kritisiert.

Das Abstimmergebnis muss hier richtig lauten 14 zu 1.

Die Niederschrift vom 20.10.2022 wird erneut überarbeitet und in der nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.