Die Niederschrift über die öffentliche vom 22.09.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

 

Die Niederschrift über die Sondersitzung vom 15.09.2022 konnte leider nicht rechtzeitig fertiggestellt werden und wird deshalb in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2022 zur Genehmigung vorgelegt.