III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem
Bauantrag wegen Neubau von zwei Balkonen an die
Westfasade des bestehenden Gebäudes, Kirchenstr. 2, FlNr. 58, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird im Hinblick auf die Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt.
Der Baum vor der Westfassade soll im künftigen Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost, 3. Änderung, als erhaltenswert festgesetzt werden.