Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag wegen Neubau von zwei Balkonen an die Westfasade des bestehenden Gebäudes, Kirchenstr. 2, FlNr. 58, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird im Hinblick auf die Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt.

 

Der Baum vor der Westfassade soll im künftigen Bebauungsplan Nr. 91 – Ortsmitte Nordost, 3. Änderung, als erhaltenswert festgesetzt werden.