Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.      Beschluss

 

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50, 2. Änderung "Gebiet nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29, Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Str.„ wegen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln in der Abwägung, wird nicht zugestimmt, da den Eigentümern kein Baurecht entzogen worden ist, sondern vielmehr für das Grundstück in Übereinstimmung mit dem Baulinienplan aus dem Jahr 1961 ein Spielplatz festgesetzt worden ist.