III. Beschluss
Dem Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 50, 2. Änderung "Gebiet
nördlich der Sudetenstraße HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstraße HsNr. 23a-29,
Danziger Straße; Breslauer Straße, Königsberger Weg, nördlich des Riemer
Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Str.„ wegen Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und Mängeln in der Abwägung, wird nicht zugestimmt, da den
Eigentümern kein Baurecht
entzogen worden ist, sondern vielmehr für das Grundstück in Übereinstimmung mit
dem Baulinienplan aus dem Jahr 1961 ein Spielplatz festgesetzt worden ist.