III. Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt die beschlossenen Änderungen in Absprache mit dem Rechtsanwalt einzuarbeiten und dem Gemeinderat das Ergebnis vorzulegen.
III. Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt die beschlossenen Änderungen in Absprache mit dem Rechtsanwalt einzuarbeiten und dem Gemeinderat das Ergebnis vorzulegen.