Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Nachdem die Ferienausschusssitzung am 08.09.2022 keinen öffentlichen Teil beinhaltete, gab es hier kein zu genehmigendes Protokoll.