Sitzung: 22.09.2022 Gemeinderat
Die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2022 lag dem Gemeinderat gemäß
§ 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum
Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt
somit als genehmigt.
Nachdem die
Ferienausschusssitzung am 08.09.2022 keinen öffentlichen Teil beinhaltete, gab
es hier kein zu genehmigendes Protokoll.