IV. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im
Rahmen der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 312/4, 312/12
der Gemarkung Feldkirchen, die bisher als Gewerbegebiet dargestellte Fläche in
ein allgemeines Wohngebiet zu ändern. Die Gesamtfläche beträgt ca. 4.086 m².
das Änderungsverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 durchzuführen.