Beschluss: mehrheitlich angenommen

IV.     Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für die Fl.-Nr. 312/4, 312/12 der Gemarkung Feldkirchen, die bisher als Gewerbegebiet dargestellte Fläche in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern. Die Gesamtfläche beträgt ca. 4.086 m². das Änderungsverfahren ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 durchzuführen.