Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.     Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren im Regelverfahren gemäß §§ 3 ff BauGB durchzuführen und nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

Der Gemeinderat billigt das vorgestellte Planungskonzept des Vorhabenträgers in der Fassung vom 30.06.2022.

 

Die Zahl der Stellplätze (für Pkw, Motorräder und Fahrräder) soll noch einmal geprüft und überarbeitet werden.

 

Das Einrichten von Räumlichkeiten für Physiotherapie und Arztpraxen ist noch einmal zu prüfen und zu überdenken.

 

Elektroladeplätze sollen in ausreichender Zahl geplant werden (ca. 50 % der Stellplätze)

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurfsplan in der Fassung vom 30.06.2022.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.