III. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem
Bauantrag wegen Errichtung eines
Mehrfamilienhauses (6 WE) mit einem oberirdischen Stellplatz und TG, Emeranstr.
16, FlNr. 555/15 Gem. Feldkirchen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Landratsamt München wird gebeten folgendes zu prüfen:
- Einfügung des Maßes der baulichen Nutzung in die umliegende Bebauung.
- die ausreichende Überdeckung der Tiefgarage
- die Befahrbarkeit bzw. Lage des oberirdischen Stellplatzes
- die Anfahrbarkeit der Tiefgaragen-Stellplätze
- die Lage der Motorrad-Stellplätze