I.
Beschluss
1. Der
Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen
der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.
2.
Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, die vorliegende
Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen
der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) zu unterzeichnen.