Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2022, des Bau- und Umweltausschusses vom 05.05.2022 und des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses vom 08.02.2022 lag dem Gemeinderat gemäß § 26 Abs. 2 GeschO, Art. 54 Abs. 2 und 3 GO zur Einsichtnahme vor. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.