III. Beschluss
1.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den
Umgriff zu ändern und die Fl.-Nr. 98 aus dem Geltungsbereich zu nehmen.
2.
Der Planungsverband wird beauftragt, einen
ersten Entwurf auf Grundlage des geänderten Geltungsbereichs auszuarbeiten und diesen
dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.