Beschluss: einstimmig angenommen

III.     Beschluss

 

1.           Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Umgriff zu ändern und die Fl.-Nr. 98 aus dem Geltungsbereich zu nehmen.

2.           Der Planungsverband wird beauftragt, einen ersten Entwurf auf Grundlage des geänderten Geltungsbereichs auszuarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.