II. Gesamtbeschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planer die beschlossenen redaktionellen Anpassungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße, mit Begründung wird in der Fassung vom 07.04.2022 als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.