Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Gesamtbeschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planer die beschlossenen redaktionellen Anpassungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße, mit Begründung wird in der Fassung vom 07.04.2022 als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.