III. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Vorbereitung des Kulturprogramms 2023. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
III. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Vorbereitung des Kulturprogramms 2023. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.