II. Beschluss
Dem „Alpenländischen Singkreis“ wir die Dauernutzung des Gesellschaftsraumes im Ludwig-Glöckl-Haus antragsgemäß wie folgt genehmigt:
Mittwoch zweiwöchentlich jeweils von 19:30 – 21:15 Uhr
Eine Einzelnutzung hat Vorrang gegenüber einer Dauernutzung.