Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Baulinien-, Bebauungs- und Aufteilungsplan Nr. 45 für das Gebiet nördlich der Ottostraße und des Riemer Gangsteigs und südlich der Bahnlinie München-Simbach, zu ändern.

 

Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke:

·  Fl.-Nrn. 351/14, 351/13, 359, 359/2, 359/26, 359/3, 359/27, 359/4, 359/5, 359/6, 358/6,

  (= nördlich der Sudetenstraße)

·  Fl.-Nrn. 358/8, 359/14, 359/13, 359/12, 359/11, 359/10, 351/2, 351/7

(= südlich der Sudetenstraße)

·  Fl.-Nrn. 351/4, 352/1 (= westlich der Egerländer Straße)

·  Fl.-Nrn. 352 und 352/7 (= südwestlich der Egerländer Straße)

·  Fl.-Nrn. 359/16, 359/17, 359/18, 359/19, 358/12, 358/9 (= nördlich der Egerländer Straße)

·  Fl.-Nrn. 358/11, 359/24, 359/23, 359/25, 359/22 (= südlich der Egerländer Straße)

·  Fl.-Nrn. 352/4, 352/3, 352/5, 352/6, 353/11 (nördlich des Riemer Gangsteig)

·  Fl.-Nrn. 353/10, 353/9 und 353/7 (nördlich der Ottostraße)

·  Teilflächen der Fl.-Nrn. 359/8 (= Sudetenstraße) und 359/9 (= Egerländer Straße)

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 - Gebiet nördlich der Sudetenstraße Haus-Nrn. 26 - 42, südlich der Sudetenstraße Haus-Nrn. 11 - 23, Egerländer Straße Haus-Nrn. 3 - 17 und 4 - 16, nördlich der Ottostraße Haus-Nrn. 20 - 24, nördlich des Riemer Gangsteig Haus-Nrn. 2 - 6a.

 

Als wesentliche Planungsziele werden festgelegt:

1. Festsetzung des Gebietes als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO

2. Regelung bzw. Steuerung der Nachverdichtung

3. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse usw.) und zur Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten in Relation zur Grundstücksgröße

4. Festsetzungen von überbaubaren Grundstückflächen

5. Sicherung einer geordneten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung

6. Regelung der Grünordnung

Bei der Entwurfserstellung sind die Ergebnisse des Nachverdichtungskonzeptes mit zu berücksichtigen.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Planungsbüros zur Überarbeitung des Bebauungsplans einzuholen.

 

Ein erster Entwurfsplan soll dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.