Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Gesamtbeschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurfsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, da bei der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durch die in ihren Belangen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, keine Anhaltspunkte erkennbar waren, die darauf hindeuten, dass durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Die im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls eingegangenen Empfehlungen und Stellungnahmen wurden gewürdigt und werden durch den Planer in den Entwurfsplan eingearbeitet.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ändert die Bezeichnung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 und passt diesen somit an die bestehende Umgebung des Geltungsbereichs an.

 

Der Bebauungsplan erhält neu die Bezeichnung:

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 – Gewerbegebiet zwischen der A 94, der B 471 und der Kreisstraße M 1.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen sowie die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.