Beschluss: mehrheitlich angenommen

I.                 Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Schaffung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielanlagen einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

Bebauungsplan Nr. 110 – Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielanlagen, Fl.-Nr. 302/2

 

Planungsziel:

Festsetzung des Gebiets als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielflächen/Spielanlagen

z.B.

-        Spielplatz

-        Bolzplatz

-        Parkanlage

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung eines Entwurfsplanes mit Grünordnungsplan zu beauftragen und dem Bau- und Umweltausschuss einen Entwurfsplan vorzustellen.