Beschluss: einstimmig angenommen

III.             Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

Die beschlossenen Änderungen und redaktionellen Anpassungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen in die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 – Schwalbenstraße, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.