Beschluss: einstimmig angenommen

I.             Gesamtbeschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 83a beauftragt.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83a – "Gewerbegebiet Ost" für den Bereich östlich der Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße, für das Teilstück an der Hohenlindner Straße beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr. 601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemarkung Feldkirchen, mit Begründung, wird in der Fassung vom 07.10.2021 als Satzung beschlossen.