Beschluss: mehrheitlich angenommen

I.              Gesamtbeschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Die beschlossenen redaktionellen Änderungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der redaktionellen Änderungen in die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 beauftragt.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 – „Gebiet nördlich der Sudetenstr. Hs.-Nr. 44-64, südlich der Sudetenstr. Hs.-Nr. 23a-29, Danziger Str.; Breslauer Str., Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs Hs.-Nr. 10-20 und Philipp-Holly-Str.", mit Begründung, wird in der Fassung vom 07.10.2021 als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 – „Gebiet nördlich der Sudetenstr. HsNr. 44-64, südlich der Sudetenstr. HsNr. 23a-29, Danziger Str.; Breslauer Str., Königsberger Weg, nördlich des Riemer Gangsteigs HsNr. 10-20 und Philipp-Holly-Str." auszufertigen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen