Beschluss: einstimmig angenommen

I.              Beschluss

 

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurfsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans – Schwalbenstraße mit der Festsetzung A.4.5: Je vollendete 270 m² Grundstücksgröße ist eine Wohneinheit zulässig.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.