Beschluss: einstimmig angenommen

III.      Beschluss

 

Für die Grundstücke Fl.-Nr. 312/4, Dornacher Str. 9, und TF von 312/5 der Gemarkung Feldkirchen ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 15 „Seniorenwohnpark Feldkirchen, Dornacher Straße“

 

Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Die bereits vorgestellten Planungsziele sind in einem Entwurfsplan festzusetzen. Dieser ist dem Bau- und Umweltausschuss wieder zur Billigung vorzulegen.

 

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Mit der Planung soll in Absprache mit der Verwaltung und dem Bauherrn ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.