Beschluss: einstimmig angenommen

III.     Beschluss

 

   Im Hinblick auf die Ausstattung von Klassen- und Fachräumen, die nur über eine manuelle Lüftungsmöglichkeit verfügen, wird die Verwaltung beauftragt und bevollmächtigt, ein Planungsbüro zu beauftragen, mit der Prüfung der Frage, inwieweit der Einsatz von Luftreinigungs- bzw. Filtergeräten einen Mehrwert zu bisherigen Maßnahmen zur Infektionsverhütung bedeutet. Kommunen und Zweckverbänden wird das Ergebnis der Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Kosten ggf. ergänzender Untersuchungen werden übernommen. Dies gilt auch für die Beschaffung so empfohlener Geräte. Sollten überplanmäßige Ausgaben erforderlich werden, werden diese hiermit genehmigt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird zudem beauftragt den Förderantrag rechtzeitig einzureichen.