Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Gesamtbeschluss:

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83a – „Gewerbegebiet Ost für den Bereich östlich der Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße, für das Teilgebiet an der Hohenlindner Straße beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr. 601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemarkung Feldkirchen erneut das Verfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten (rot markiert) Festsetzungen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Eine Verkürzung der Auslegungsfrist wie in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 06.05.2021 beschlossen, ist aufgrund der Änderung der Festsetzungen A 5.7, B 6.1 und B 9.8 nicht möglich. Die Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB hat daher im normalen Auslegungszeitraum zu erfolgen.