Beschluss: mehrheitlich angenommen

I.             Beschluss

 

Für die Grundstücke Fl.-Nrn. 201 und 200/7, Münchner Str. 22, sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 203/0, 203/12, 203/16, 203/2, 200/24, 200/4, 200/25, 120/5, 120/9, 120/4, 200/18, 200/13, 200/15, 200/14, 120/1, 120/0 jeweils Gemarkung Feldkirchen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 14 „Seniorenheim, Betreutes Wohnen, Münchner Straße“

 

Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Die im Sachverhalt dargestellten Planungsziele sind als Diskussionsgrundlage festzuhalten. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist dem Bau- und Umweltausschuss zeitnah zur Billigung vorzulegen. Mit der Planung soll in Absprache mit der Verwaltung und den Bauherren ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. Explizit sind die Freiflächenplanungen zu beachten und ein Verkehrsgutachter zu beauftragen. Die Vergleichszahlen sind von der Verwaltung aufzuzeigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.