Beschluss: mehrheitlich angenommen

III.     Beschluss

 

Der Bau und Umweltausschuss beschließt die notwendige Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 – Schwalbenstraße.

 

Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung:

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 – Schwalbenstraße

 

Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Überarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Die korrigierten Festsetzungen und Begründung, unter Berücksichtigung des vorangehenden Antrages, sind dem Bau- und Umweltausschuss zeitnah zur Billigung vorzulegen.