Beschluss: einstimmig angenommen

II.      Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die beschlossenen Änderungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der Änderungen in die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 83 a beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83a – „Gewerbegebiet Ost„ für den Bereich östlich der Emeranstraße und nördlich der Hohenlindner Straße, für das Teilgebiet an der Hohenlindner Straße beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr. 601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemarkung Feldkirchen erneut das Verfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten (rot markiert) Festsetzungen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB) zudem wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).