Sitzung: 15.04.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB genommen und diese entsprechend gewürdigt.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die beschlossenen Änderungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit der Einarbeitung der Änderungen in die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 beauftragt.
Gemäß Art. 3 und Art. 13 Abs. 2 BayBO sind
bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie
einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind die
technischen Regeln bzgl. des Schallschutzes zu beachten.
Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen
wurden wirksam zum 01.04.2021 neu bekannt gemacht. Das löst nun unter anderem
die Wirksamkeit der seit 2018 neu gefassten DIN 4109-1:2018-01 aus.
Bisher galt die DIN 4109-1: 2016-07. Die bauaufsichtlich eingeführten Normen
DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau enthalten u.a. die baurechtlichen
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen zum Schutz vor
Außenlärm.
Durch die zum 01.04.2021 wirksam gewordene
DIN 4109-1:2018-01 ist eine Überarbeitung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung
durch das Ingenieurbüro Greiner notwendig. Die Gemeinde Feldkirchen beauftragt
folglich das Ingenieurbüro Greiner mit der Überarbeitung der schalltechnischen
Untersuchung.
Nach Einarbeitung der Ergebnisse in die
Planunterlagen ist eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten (rot
markierten) Festsetzungen zu Immissionen (Schallschutz) und der Festsetzung A
6.3 abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).